In Zeiten der Klimakrise ist es wichtig, dass Menschen sich mit den Folgen der Klimakrise auseinandersetzen und das Thema verantwortungsvoll öffentlichkeitswirksam verarbeiten. Aufgabe des Rechtsstaats und der Bundesregierung ist es, die Sicherheit der Bürger*innen jetzt und in der Zukunft zu gewährleisten. Laut Grundgesetz Artikel 20a handelt der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung. Bereits das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Klimapolitik der Bundesregierung nicht zukunftsfähig ist. Die Politik ignoriert die wissenschaftlichen Fakten und die dringende Notwendigkeit für einen Richtungswechsel in der Klimapolitik. Damit wird sie ihrer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung und den kommenden Generationen nicht gerecht.
Die Letzte Generation stimmt im Gegensatz zur Bundesregierung mit ihren Forderungen in der Mahnung des Bundesverfassungsgerichts und dem UN-Generalsekretär überein. In seiner Videobotschaft zur Vorstellung des dritten IPCC- Berichtes erklärt Antonio Guterres: „Menschen, die sich für den Klimaschutz einsetzen, werden manchmal als gefährliche Radikale dargestellt. Doch die wirklich gefährlichen Radikalen sind die Länder, die die Gewinnung fossiler Brennstoffe weiter ausbauen. Investitionen in neue Infrastruktur für fossile Brennstoffe sind moralisch wie wirtschaftlich ein Unding.“
Eine Kriminalisierung des zivilen Protestes nach Strafgesetzbuch §129 ist unverhältnismäßig. Die Gewaltenteilung, die für unsere Demokratie konstitutiv ist, darf nicht erschüttert werden! Auch wenn es vielen Menschen noch schwerfällt den Tatsachen ins Auge zu sehen, wir stehen am Rande einer Klimakatastrophe. Wir müssen jetzt handeln!