Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Bauwirtschaft und Heizung
Klimaneutrales Wohnen
Klimaneutrales Wohnen muss für alle zur Selbstverständlichkeit werden und um die Klimaziele zu erreichen, müssen die Gebäude im Land bis spätestens 2030 klimaneutral sein. Dies muss durch die vollständige Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien (Sektorenkopplung) und eine umfassende energetische Sanierung geschehen. Dafür wird in einem Klimaschutzfahrplan die notwendige Sanierungsquote festgelegt.
Für alle existierenden Gebäude muss ein zu einem Klimaausweis erweiterter Energieausweis ausgestellt werden. Neue Gebäude müssen den Plusenergiehaus-Standard erfüllen.
Durch eine öffentliche Förderung wird die Umstellung fossiler Heizungen auf nachhaltige Wärmeerzeugung, wie z. B. Wärmepumpen, grüne Nah- und Fernwärme und Solarthermie, finanziert, ohne Mieten zu erhöhen oder Eigentümer*innen übermäßig zu belasten. Bei Sanierungen und Eigentümer*innen-Wechsel muss die Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien umgestellt werden, hierfür müssen Fördermittel des Landes bereitgestellt werden. Jegliche Subventionierung für fossile Heizungen wird beendet.
Bis spätestens 2023 wird der Einbau von Heizungen für fossile Brennstoffe ordnungsrechtlich unterbunden. Außerdem sorgt die von uns geplante CO2-Bepreisung (Klimaschutzziele) dafür, dass das Heizen mit erneuerbaren Energien kostengünstiger wird als die Nutzung fossiler Brennstoffe.
Mit der digital gesteuerten und kombinierten Nutzung von verschiedenen Energiequellen wie Solarthermie, Bioenergie, Geothermie, Wärmepumpen, industrielle Abwärme (auch Rechenzentren) und Flusswasserwärme werden die jeweils lokal sinnvoll verfügbaren Energiepotenziale eingebunden.
Öffentliche Gebäude haben Vorbildcharakter und werden schnellstmöglich energetisch saniert und mittels erneuerbarer Energien beheizt. Das Heizen mit Holz aus nachhaltiger, regionaler Waldwirtschaft sehen wir als Übergangstechnologie an.
Für Holzheizungen wird die Einhaltung der Grenzwerte nach dem „Blauen Engel“ Voraussetzung für den Betrieb.
Stadtplanung
Um die Neubauquote im Land möglichst niedrig zu halten, fördern wir Projekte im Bereich Wohnungstausch sowie den Umzug in kleinere Wohnungen. Der Ausbau bzw. die Umnutzung bestehender (Wohn-)Gebäude für Wohnraum wird staatlich gefördert. Leerstände von Wohnungen sind gesetzlich zu unterbinden. Beim Neubau wird die von uns im Bundesrat unterstützte CO2-Bepreisung (Klimaschutzziele) Anreize für die Verwendung klimafreundlicher Baustoffe schaffen, da im Preis die graue Energie berücksichtigt wird.
Unter anderem der Rohstoff Holz aus heimischen Wäldern soll gefördert werden, damit der darin enthaltene Kohlenstoff für lange Zeit der Atmosphäre entzogen wird und damit klimaschädliche Baustoffe, wie Beton, ersetzt werden. Weiterhin wird ein Ressourcenausweis eingeführt. Ab sofort müssen alle Bauprojekte des Landes klimapositiv sowie kreislauffähig sein und sollen die Biodiversität fördern.
Unser städtebauliches Leitbild ist die „Stadt der kurzen Wege“ in Form von Quartieren, in der Wohnen, Einkaufen, Arbeiten und Freizeitaktivitäten in räumlicher Nähe angeboten werden. Das Land fördert Bauprojekte, die unsere Städte in dieser Art umgestalten.
Die Städte leiden schon jetzt unter den Folgen der Erderwärmung. Um die Resilienz der Städte zu verbessern, wird das Land Klimaanpassungskonzepte für die Städte verpflichtend machen und gemeinsam mit den Kommunen entwickeln.
Nächstes Kapitel: Keine Klimagerechtigkeit ohne soziale Gerechtigkeit
Wir streben eine Gesellschaft an, in der alle Menschen gleichberechtigt am sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und sich in einem weltoffenen und inklusiven Land verwirklichen können. Eine wesentliche ...
Zurück zum gesamten Wahlprogramm